Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafklage

Strafklage

, f.

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auf die Bestrafung des Verklagten abzielende Klage (I) 
  • buͤrgerliche straffklage ... actio civilis, qua agitur ad mulctam fisco applicandam, quam perperam vocant quidam peinliche klage
    1663 Schottel 441
  • die strafklagen oder actiones poenales [seyn] keine teutsche weise ... weil die strafen des ungehorsams nicht denen partheyen, sondern den richtern zufliessen
    1732 Ludewig,Anzeigen I 526
  • straf-klage: wenn nicht ein theil des vermoͤgens, sondern die in rechten gesetzte straffe von dem andern verlanget wird
    1738 Hayme 467