Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Straflinderung
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sträflich
Sträflichkeit
Straflinderung
, f.
Herabsetzung, Verminderung einer Strafe (I)
bdv.:
Minderung (I),
Strafmilderung
vgl.
Strafschärfung
- [delinquentin hat] gleich in dem ersten examine die abscheulichkeit des geuͤbten lasters gut- und freywillig bekennt und hierdurch die straffs-linderung verdient1675 Abele,Unordn. V 56Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [daß] in all jenen faͤllen, wo der rausch den gebrauch der vernunft nicht gaͤnzlich benommen, sondern der thaͤter seines thun und lassens sich wohl bewußt gewesen, einer strafflinderung ebenfalls kein statt zu geben ist1769 CCTher. 11 § 5Faksimile - in Google Books