Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Straflosigkeit

Straflosigkeit

, f.

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Strafbefreiung, Ungestraftheit, Freiheit von Strafe (I); auch: Verzicht auf Bestrafung
  • impunitas - straffloßigkeit 
    Mitte 15. Jh. DiefenbGl. 290b
  • daß die straflosigkeit nach der ubertretung einer von denen der guten ... nachtheiligsten irthumen ist
    T. Boccalini, Des Apollo Geheimeschreib-Kammer (Frankfurt 1661) 102
  • die straflosigkeit gebaͤrt ungebundenheit, mut-willen und gottlosigkeit
    1719 Kramer,WB.1 I 375
  • wie vertraͤgt es sich, nur einen gedanken der strafe wuͤrdig zu schaͤtzen, und die straflosigkeit der handlungen zu beguͤnstigen
    1767 Sonnenfels,GesSchr. III 236
  • auf unerlaubte handlungen hat nur die unmuͤndigkeit und halbmuͤndigkeit einflus, jene würkt straflosigkeit 
    KurBadRegBl. 6 (1808) 173
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