Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Straflosigkeit
Artikel davor:
Strafherrenamt
sträfig
Strafklage
Strafklausel
strafledig
sträflich
Sträflichkeit
Straflinderung
Sträfling
straflos
Straflosigkeit
, f.
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Strafbefreiung, Ungestraftheit, Freiheit von Strafe (I); auch: Verzicht auf Bestrafung
bdv.:
Straffreiheit
- impunitas - straffloßigkeitMitte 15. Jh. DiefenbGl. 290bFaksimile - in Google Books
- daß die straflosigkeit nach der ubertretung einer von denen der guten ... nachtheiligsten irthumen istT. Boccalini, Des Apollo Geheimeschreib-Kammer (Frankfurt 1661) 102
- die straflosigkeit gebaͤrt ungebundenheit, mut-willen und gottlosigkeit1719 Kramer,WB.1 I 375
- wie vertraͤgt es sich, nur einen gedanken der strafe wuͤrdig zu schaͤtzen, und die straflosigkeit der handlungen zu beguͤnstigen1767 Sonnenfels,GesSchr. III 236
- auf unerlaubte handlungen hat nur die unmuͤndigkeit und halbmuͤndigkeit einflus, jene würkt straflosigkeitKurBadRegBl. 6 (1808) 173