Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafmäßige
Artikel davor:
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Sträfling
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Straflosigkeit
strafmäßig
Strafmäßige
, m.
straffällige Person, Straftäter
- da unserer schultheißen einer zu einer strafwürdigen und bußfälligen handlung kommen ... wird, soll er ... gewalt haben ihne, den strafmäßigen, um sein verbrechen in die gefängniß zu legen1601 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 94Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann sich die strafmässigen mit der oberkeit umb pönen und buessen gütiglichen nicht vergleichen können, so soll die oberkeit denselben büsser auf desselben unkosten die gerichtliche erkantnuß ... ergehen lassen1816 Tirol/ÖW. III 186Faksimile (ca. 48 KB)