Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafmäßige

Strafmäßige

, m.

straffällige Person, Straftäter
  • da unserer schultheißen einer zu einer strafwürdigen und bußfälligen handlung kommen ... wird, soll er ... gewalt haben ihne, den strafmäßigen, um sein verbrechen in die gefängniß zu legen
    1601 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 94
  • wann sich die strafmässigen mit der oberkeit umb pönen und buessen gütiglichen nicht vergleichen können, so soll die oberkeit denselben büsser auf desselben unkosten die gerichtliche erkantnuß ... ergehen lassen
    1816 Tirol/ÖW. III 186
unter Ausschluss der Schreibform(en):