Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafmäßigkeit
Artikel davor:
Strafklausel
strafledig
sträflich
Sträflichkeit
Straflinderung
Sträfling
straflos
Straflosigkeit
strafmäßig
Strafmäßige
Strafmäßigkeit
, f.
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I
strafbare Handlung, Straftat
- umb solcher seiner straffmessigkeit halben, soll er hiemit haab und gut verwuͤrckt haben1609 LondorpSuppl. I 2 S. 254
- das die bergleuth so sÿe zu W. straffmässigkeit vnd schaden betretten, vber 5 fl. r. nicht straffen sollen1616 MHungJurHist. IV 2 S. 273Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
II
Strafbarkeit
- daß ihnen [malefikanten] die strafmaͤßigkeit ihrer boͤsen that nicht unbekannt seye1751 KurpfSamml. I 15
- dahingegen die straffmaͤßigkeit eines thaͤters seinem weib, kindern, anverwandten, seinen erben, oder anderen dritten personen, wenn sie an dem verbrechen nicht antheil haben, keinerdings zu schaden ... gereichen kann1769 CCTher. 4 § 4Faksimile - in Google Books