Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafmaßnahme

Strafmaßnahme

, f.

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wie Strafe (I) 
  • wenn nur ein einzelnes glied der familie sich an der irrlehre betheiligt, [soll] die gegen dasselbe allein zu richtende strafmaßnahme landesherrlich festgesetzt werden
    1617 Scotti,NassauWeilburg 1431