Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafmeister
Artikel davor:
sträflich
Sträflichkeit
Straflinderung
Sträfling
straflos
Straflosigkeit
strafmäßig
Strafmäßige
Strafmäßigkeit
Strafmaßnahme
Strafmeister
, m.
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zur Verhängung von Strafen (I) ermächtigte Person
vgl.
Strafherr
- so haben aber etliche uwere verordneten uns yetz zu uwerm abschaid fürgehalten, das sye zu strafmaistern erwölt, unsere pfaffen und andere ain yeden nach seiner verschuldigung oder gelehenhait seins guts zu strafen1525 ZSchwabNeuburg 7 (1880) 316
- sollen die weinziecher under inen in jedtlicher rott ain straffmaister haben, der umb obgemelter artickel übertrettung ainen yedtlichen straffen soll1554 AugsbChr. VIII 410