Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafmilderung
Artikel davor:
Sträflichkeit
Straflinderung
Sträfling
straflos
Straflosigkeit
strafmäßig
Strafmäßige
Strafmäßigkeit
Strafmaßnahme
Strafmeister
Strafmilderung
, f.
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wie Straflinderung
- ein accomodement, ... diejenigen gelder, so vielleicht für erlangung der strafmilderung hergegeben würden1664 MittLippe 28 (1959) 107
- wer sich ... mit fleiß betrinckt oder schon ehemahls dergleichen haͤndel in der trunkenheit veruͤbt, auch deswegen schon bestrafft oder gewarnet worden ist, verdienet keine straff-milderung1751 CJBavCrim. I 1 § 19Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [was ohne ernsthaften befehl] geschiehet, verdienet in uͤberschweren gar keine und in anderen verbrechen nicht leicht eine straffmilderung1769 CCTher. 11 § 8Faksimile - in Google Books
- strafmilderung (mitigatio poenae): die bestimmung eines der qualität nach geringeren strafübels für einen unter dem bestimmten gesetz enthaltenen fall1801 Feuerbach,PeinlR. 80