Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafordnung

Strafordnung

, f.

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I Gesetz, Verordnung oder sonstiges Regelwerk über die Verfolgung und Bestrafung bestimmter Straftaten; auch als Abschnitt eines größeren Regelwerks
  • haben wir zue abstellung angeregter vngleichait, vnordnung vnnd muetwillen ... hernachuolgende vnsere vnd vnsers stiffts straffordnung ... auffgericht
    1552 AugsbHochstiftUGO. 17v
  • volgent die strafordnung: straff und buoß frevenlicher und üppiger scheltwort
    1556 WürtLändlRQ. II 755
  • es sollen auch die procuratores ... ohne erhebliche ... vrsachen wider die articul nicht excipiren, alles bey vermeydung der peen, derhalben vnser besondern straffordnung eynverleybt
    FrankfRef. 1578 I 26 § 13
  • im newen testament ... kein ander straff-ordnung ist gegeben, vnd muß doch gewisse ordnung seyn
    1613 Praetorius,Zauberei 274
  • uͤber alle criminalia eine gewisse straff-ordnung abfassen zu laßen
    1653 SammlLivlLR. II 243
  • [Übschr.] der stadt M. strafordnung bei ausübung der wroge und probe
    um 1700 JbOldenb. 17 (1909) 215
  • das gras- und heustopfelen in alhiesigen gemeinen wiesen ... ist ... verboten. und solle jede übertrettung nach erkäntlichkeit bestrafet werden, dahero folgente strafordnung zu allerseits nachweis ... verortnet worden ist
    1741 KirchheimW. 95
  • hat man in dem herzogthum alte und neue statuten. die vornehmste sind ... die straf-, die zoll, die bergwerks-, ... die zehend-pfennings-ordnung 
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 272
  • daß die strafordnung all zu strenge ... taxirt
    1807 Hormayr,SüddArch. I 29
II wie Strafgesetz (I) 
  • die obuermelte straffordnung wirt allain gehalten wider die verbrecher, es werde dann befunden, das sie haben ... diebstaͤl vnnd laster begangen, die man pflegt schwaͤrlicher zůstraffen
    1566 Pegius,CodJust. 148v
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