Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafpeitsche
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Sträfling
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strafmäßig
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Strafmaßnahme
Strafmeister
Strafmilderung
Strafordnung
Strafpeitsche
, f.
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Geißel, Peitsche als Strafinstrument; auch übtr.
bdv.:
Strafrute
- lauter strafpeitschen und unglücksruten folgen, wenn junge leute mit bösem gewissen in ehstand kriechen1613 DWB. X 3 Sp. 679
- teutschlandes suͤnden ... haben diese straff-peitsche und kriegs-ruthe geflochten1674 DiarEurop. 29 (1674) App. III 93
- katze: ... eine in Rußland gewoͤhnliche strafpeitsche1795 IdLiefl. 107Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden