Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafpunkt

Strafpunkt

, m.

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I wie Strafbestimmung (I) 
  • wie man sich umb bůssen und freffeln erkennen sol im hoff: herr abbt U. ubergibt etlich straffpuncten 
    1519 SGallenRheintalRQ. 380
II strafrechtlicher Aspekt, strafrechtliche Seite
  • daß in untersuchungssachen, so weit es bezug auf den strafpunkt hat, in keinem fall ein reinigungseid statt finde; so weit aber ein civilpunkt ... in frage kommt, mag erst nach geendigter strafsache darüber vom civilrichter erkannt werden
    1803 SammlBadStBl. I 1100
  • die denuncianten haben dagegen ein rechtsmittel eingewandt, und wir haben die instruction desselben, insoweit es den strafpunct betraf, dem stadtrichter ... aufgetragen
    1809 Rabe,PreußG. X 23