Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafrechnung
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Strafordnung
Strafpeitsche
Strafpfahl
Strafpredigt
Strafpunkt
Strafrechnung
, f.
Rechnungslegung, Abrechnung über die Strafgefälle
- [abscheid,] nachdem wir unns inn altt ußgangnen abschyden unnd gegebnen straffrechnungen ersechen1608 SGallenRheintalRQ. 780
- ihren jaͤhrlichen einzuschicken habenden reservat- oder straff-rechnungen1725 HessSamml. III 969Faksimile (ca. 466 KB)
- [der meß-calculator] calculirt und revidirt saͤmmtliche meß-cassen-zettel und straf-rechnungen nach denen saͤtzen des tarifs1787 NCCPruss. VIII 1439Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß uͤberhaupt von den wider die advocaten verhengten geldstrafen ... nichts zur herrschaftlichen strafrechnung gebracht werden soll1790 Thomas,FuldPrR. III 279Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte