Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafrute
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, f.
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Gerte als Strafinstrument; auch übtr.
bdv.:
Strafpeitsche
- das der allmaͤchtig guͤtig gott vns alle ... mit diser seiner straffruthen von vnserer suͤnden wegen zuͤchtiget1551 Reyscher,Ges. XII 191Faksimile - in Google Books
- damit diese aufruͤhrische koͤpfe ... durch neue bosheit ihnen die gerechte straffrute uͤber den hals ziehen und also dem henker nit entlaufen moͤchten1668 Fugger,Ehrensp. 946Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [um] sowohl das pest-gifft zuverhuͤten, als auch die daran erkranckte persohnen zu curiren ... hat [man] sich maͤnniglich mit wahrer andacht und buß zu gott dem allmaͤchtigen zubekehren, sich vor allen lastern, und fuͤrnemblich der unzucht ... zuhuͤten, und umb abwendung dieser straff-ruthen hertzlich zubitten1690 CAustr. I 544Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- worzu diene die in handen habende straff-rute? als nur zu einer zuͤchtigung1712 Abele,Gerichtshändel I 370Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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