Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafrute

Strafrute

, f.

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Gerte als Strafinstrument; auch übtr.
  • das der allmaͤchtig guͤtig gott vns alle ... mit diser seiner straffruthen von vnserer suͤnden wegen zuͤchtiget
    1551 Reyscher,Ges. XII 191
  • damit diese aufruͤhrische koͤpfe ... durch neue bosheit ihnen die gerechte straffrute uͤber den hals ziehen und also dem henker nit entlaufen moͤchten
    1668 Fugger,Ehrensp. 946
  • [um] sowohl das pest-gifft zuverhuͤten, als auch die daran erkranckte persohnen zu curiren ... hat [man] sich maͤnniglich mit wahrer andacht und buß zu gott dem allmaͤchtigen zubekehren, sich vor allen lastern, und fuͤrnemblich der unzucht ... zuhuͤten, und umb abwendung dieser straff-ruthen hertzlich zubitten
    1690 CAustr. I 544
  • worzu diene die in handen habende straff-rute? als nur zu einer zuͤchtigung
    1712 Abele,Gerichtshändel I 370