Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafsache

Strafsache

, f.

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das Strafrecht betreffender Rechtsfall; meton. das Recht, diesen zu verhandeln
  • [dorf E.] mit hohen gerichten vnd strafsachen, wz vber drú pfúnd tút, ist vnser
    1493 FürstenbUB. VII 281
  • der straffherren pflicht: ... die zeit ihres ambts und handlung, wie lang sie sollen sitzen, ist indes tags von 12 uhr an, zum wenigsten biß es viere geschlagen hat, es weren dann keine straffsachen mehr vorhanden
    1621/30 Wüst,Policey I 90
  • die in criminal- und strafsachen gesprochene urthel [bestimmet] nicht bloß die strafe, sondern zugleich die dem beschaͤdigten ... theil gebuͤhrende schadensersetzung
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1092
  • straf- und peinliche sachen, und zwar gehoͤren hierher 1) die amtsvergehungen der kameralpersonen, und 2) auch andere gemeine, sowohl geringere, als zur peinlichkeit qualificirte ... vergehungen
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 277
  • bedenklichkeiten, um die abdecker oder scharfrichter-knechte als vollguͤltige zeugen in criminal- und straf-sachen anzuerkennen
    1798 RepRecht I 24
  • nach den gesetzen steht dem kammergericht so gut als dem reichshofrath die gerichtsbarkeit in strafsachen der unmittelbaren zu
    1804 Gönner,StaatsR. 578
  • in den amtlichen berichten in strafsachen soll das alter der delinquenten gemeldet werden
    1815 WirtRealIndex I 58
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