Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafschemel

Strafschemel

, m.

Hocker, auf dem ein Delinquent zur Strafe während des Gottesdienstes stehen muss
  • wer sich mit gemeiner hurerey versiehet, ... soll einen sonntag unter der hauptpredigt auf einen sonderlich dazu gemachten strafschemel stehen
    1686 SammlLivlLR. II 1770
  • daß derjenige, der sich mit gemeiner hurerey versiehet und mit dem straf-schemel verschonet seyn will, 100 dahler silber-muͤnze geben solle
    1691 SammlLivlLR. II 1634
unter Ausschluss der Schreibform(en):