Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafsitz
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Strafschwert
Strafsitz
, m.
Gerichtssitzung der Strafherren
- wie zugleich auch für den abgestellten trunckh bey jedem straffsiz, ihme schreiber acht, den 3 stubenhaitzeren sambtlich zwelff, und den zweyen bey der straff aufwarthen, den stattknechten jedem sechs kreitzer gegeben werden1621/30 Wüst,Policey I 89
- da auch am straffsitz jemandt fürkämme, welche wider die solldaten in der guardj, scharwächter, stattknecht und andere verordnete persohnen in der wach sich setzen, oder selbige mit worthen oder werckhen in verrichtung ihres befehls in einigen weeg verhindert hätte, solle derselbig unverlegt in eysen gelegt ... werden1621/30 Wüst,Policey I 118