Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafstube

Strafstube

, f.

Sitzungszimmer der Strafherren 
  • die straffherren sollen auch alle tag, so offt sie in ihrem ambt sizen, zween stattknecht - welche vor der straffstuben herausen aufwarthen und unerfordert nit hinein kommen sollen - bey ihnen haben
    1621/30 Wüst,Policey I 91