Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Straftag

Straftag

, m.

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Gerichtstag zur Abhandlung (kleinerer) Straftaten und zur Einziehung von Strafgeldern
  • so dann der amman ainen strafftag mit inen haltenn will, vergleichen sie sich dessen miteinand wen er soll gehalten werden
    1560 Wittmann,Gundelfingen 28
  • soll man ... alle vier wochen des schadenhüeten, fahren und grasen halber einen strafftag halten und die straffen einzüchen
    1666 WürtLändlRQ. I 107
  • alle quatember ... sollen unsere forstmeister und forster jedes orts mit unsern dero ends beamten sich eines strafftags vergleichen: darauf die, so im selben quartal ... vor dem straftag gepfaͤndet, oder sonst straffbar befunden, erfordert, und ihnen in denen faͤllen, so in dieser unserer ordnung ausgedruckt, die darbey benannten poͤen ... auferlegt und durch unserer beamte ... verrechnet werden
    1694 Oberpfalz/Lori,BairBergr. 579