Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafverbot
Artikel davor:
Strafschärfung
Strafschemel
Strafschwert
Strafsitz
Strafstatt
Strafstube
Straftag
Strafturm
Strafung
Strafurteil
Strafverbot
, n.
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strafrechtliche Vorschrift; Verbotsbestimmung unter Strafandrohung
- wo unzimliche straff-gepott oder verpott yemandt entgegengiengen, dardurch vermaint beschwert zu sein, dabey rechts begert, der soll dabey gehandthabt werden1525 ZSchwabNeuburg 10 (1883) 254
- straff-verbothe, dergleichen unterwegen zu lassen in die färber-innung einzuruͤcken1730 Hönn,Betrugslex.1 II 21
- wann wider ein ... ergangenes strafverbot ein verbrecher auf frischer that ertappet wird1745 Estor,Proz. II 946
- hierab zugehende nachtheile und schaden haben uns bewogen, die fortpflanzung dieser schlechten trauben durch ein besonderes strafverbott vom heutigen dato einzustellen1782 SammlSpeyer IV 309
- durch strafverbote und andere zwangsmittel darf in der regel das auswandern ... nicht verhindert werden1802 v.Berg,PolR. II 51Faksimile - in Google Books