Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafverbot

Strafverbot

, n.

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strafrechtliche Vorschrift; Verbotsbestimmung unter Strafandrohung
  • wo unzimliche straff-gepott oder verpott yemandt entgegengiengen, dardurch vermaint beschwert zu sein, dabey rechts begert, der soll dabey gehandthabt werden
    1525 ZSchwabNeuburg 10 (1883) 254
  • straff-verbothe, dergleichen unterwegen zu lassen in die färber-innung einzuruͤcken
    1730 Hönn,Betrugslex.1 II 21
  • wann wider ein ... ergangenes strafverbot ein verbrecher auf frischer that ertappet wird
    1745 Estor,Proz. II 946
  • hierab zugehende nachtheile und schaden haben uns bewogen, die fortpflanzung dieser schlechten trauben durch ein besonderes strafverbott vom heutigen dato einzustellen
    1782 SammlSpeyer IV 309
  • durch strafverbote und andere zwangsmittel darf in der regel das auswandern ... nicht verhindert werden
    1802 v.Berg,PolR. II 51