Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafvermeidung
Artikel davor:
Strafschwert
Strafsitz
Strafstatt
Strafstube
Straftag
Strafturm
Strafung
Strafurteil
Strafverbot
Strafverdoppelung
Strafvermeidung
, f.
auch Strafs-
Verhinderung einer Bestrafung; bei Strafvermeidung um einer Bestrafung zu entgehen
Verhinderung einer Bestrafung; bei Strafvermeidung um einer Bestrafung zu entgehen
- dem sein die ledrer zu gehorsamen unnd bey obberürter straffsvermeidung zu geleben schuldig1576 LeobenRQ. 293
- sollen die gesambte rathsverwandte ... öfters außschlagender schwäzereien, bei strafsvermeidung, sich gewißlich enthalten1690 OÖsterr./ÖW. XII 475
- daß sie [obrigkeiten] sich ihrer unterthanen getreyds-anfeilungen benoͤthigungen, und dargegen der zufuhr auf die wochen-maͤrckte unbefugten schaͤdlichen verbietens, bey hoher straf-vermeidung gaͤntzlich enthalten1717 CAustr. III 880Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [sollte ein stuͤck vieh umfallen,] so muß es der wasenmeister, ohne daß er das vieh bei strafvermeidung oͤffnen darf, sogleich bei amte anzeigen1790 Thomas,FuldPrR. III 117Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- [eltern] sind bey strafsvermeidung schuldig, ihre kinder [in die gottesdienste zu schicken]1796 Kropatschek,KKGes. VII 206
- alle hiesige wirthe, weingastgeber, braͤuer sollen die im hause ankommenden fremden fleißig bey strafvermeidung bey der polizey-behoͤrde anzeigen1806 RepStaatsVerwBaiern VI 51Faksimile - in Google Books