Strafvermeidung, f.
Strafvermeidung, f.
auch Strafs-
Verhinderung einer Bestrafung; bei Strafvermeidung um einer Bestrafung zu entgehen
Verhinderung einer Bestrafung; bei Strafvermeidung um einer Bestrafung zu entgehen
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dem sein die ledrer zu gehorsamen unnd bey obberürter straffsvermeidung zu geleben schuldig1576 LeobenRQ. 293
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sollen die gesambte rathsverwandte ... öfters außschlagender schwäzereien, bei strafsvermeidung, sich gewißlich enthalten1690 OÖsterr./ÖW. XII 475
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daß sie [obrigkeiten] sich ihrer unterthanen getreyds-anfeilungen benoͤthigungen, und dargegen der zufuhr auf die wochen-maͤrckte unbefugten schaͤdlichen verbietens, bey hoher straf-vermeidung gaͤntzlich enthalten1717 CAustr. III 880 Faksimile
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[sollte ein stuͤck vieh umfallen,] so muß es der wasenmeister, ohne daß er das vieh bei strafvermeidung oͤffnen darf, sogleich bei amte anzeigen1790 Thomas,FuldPrR. III 117 Faksimile
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[eltern] sind bey strafsvermeidung schuldig, ihre kinder [in die gottesdienste zu schicken]1796 Kropatschek,KKGes. VII 206
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alle hiesige wirthe, weingastgeber, braͤuer sollen die im hause ankommenden fremden fleißig bey strafvermeidung bey der polizey-behoͤrde anzeigen1806 RepStaatsVerwBaiern VI 51 Faksimile