Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafwein
Artikel davor:
Strafturm
Strafung
Strafurteil
Strafverbot
Strafverdoppelung
Strafvermeidung
Strafverordnung
Strafvollstreckung
Strafwachs
Strafwandel
Strafwein
, m.
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Wein als Strafe
- kommt er nicht bald, so muß er mir ein seidlein straffwein geben1618 BiblLitV. 79 S. 2640
- wem nun beliebet, giebet auch wein oder der straf-wein wird verzehret1744 Michelsen,Rdm. 174Faksimile (ca. 76 KB)
- daß manche gesellen die vorgeschriebene ordnung ... freventlich übertreten, weil sie den strafwein zu 4 kr. die maas gerechnet gar nicht achten1793 Heuß,HeilbronnWeinbau 122