Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafwein

Strafwein

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Wein als Strafe
  • kommt er nicht bald, so muß er mir ein seidlein straffwein geben
    1618 BiblLitV. 79 S. 2640
  • wem nun beliebet, giebet auch wein oder der straf-wein wird verzehret
    1744 Michelsen,Rdm. 174
  • daß manche gesellen die vorgeschriebene ordnung ... freventlich übertreten, weil sie den strafwein zu 4 kr. die maas gerechnet gar nicht achten
    1793 Heuß,HeilbronnWeinbau 122