Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafwort

Strafwort

, m.

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Tadel, Zurechtweisung
  • ist ain straffwort, als so wir in mißvallen sprechen
    1486 BiblLitV. 265 S. 25
  • wann aber ... gütliche ermahnung, straffworte vnd bedräwungen nicht fruchten wollen, so sollen die praeceptores den- oder dieselben, so ärgernüß gegeben vnd vnfleissig gewesen, noch schärffer vornehmen
    1656 SchulO.(Vormbaum) II 469
  • so stecket doch ... den knaben die thorheit so tieff im hertzen, dass praeceptores nicht allein mehr straf-wortte undt ambtseyfer als sanfftmuth zu brauchen, sondern auch der schlaͤge undt streiche nicht gemüssiget ... sein können
    1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 346
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