Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): strafwürdig

strafwürdig

, adj.

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I von Personen: eine Strafe (I) verdienend; straffällig (I) 
  • ob wir ... üts getan, darumb wir strafwirdig wärint
    1353 GlarusUrkS. I 211
  • es were dan, das einer frevelt und sich strafwuͤrdig mechte, der sol mit recht ... gestraft werden
    1469 HeilbronnUB. I 485
  • die weil dann umb ungehorsahms, ubertretung und ander sachen willen etliche dem gericht ... bußfaͤllig und straffwuͤrdig werden, daruͤmb man zu einforderung der buß und andern sachen fisci einen gemeinen procuratorem fiscalem zu handtfest unsers cammer gerichts haben muß, ... soll derselbig von uns gehalten und versoldet werden
    BrandenbKGO. 1516 Sp. 9
  • wann also eyner ... strafwurdig befunden, den ... soll unser marschall nach gelegenheit der verbrechunge in bestrickunge nehmen oder gefenglich eynziehen
    1554 Kern,HofO. II 43
  • das sich der fiscal mit keyner straffwürdigen partheien ohne wissen vnnd willen seiner zugeordenten beisitzer vertragen noch mit jre einichen pact ... machen soll
    RKGO. 1555 I 16 § 3
  • einer so mutwillig etwas ersteigert vnd nicht der meinung, daß er es also behalten woͤlle, ist straffwirdig 
    1576 Damhouder,Verganten 136
  • welcher ... mit wortten straffwürdig, soll ein handtwergk fünff vnd dreißigk creuzer auflegen
    1584 EgerZftO. 55
  • so hat ... ein jede herrschaft einen aignen püttel ... die straffwürdige einzulegen und wider außzulassen
    1600 WürtLändlRQ. I 792
  • de kedden sollen datt gantze jahr dörch darup sehen datt ein jeder syne schwyne ringe, und soverne ein edder ander straffwerdich bevunden wertt, ... tho bröcke und straffe nehmen 1 1/2 sch.
    1619 OstfriesBauerR. 93
  • in glichem fähler sollen begriffen sin die jenigen, so in dem spielen, gäschlen vnnd daß, so von erlichen verspilt, zuosamen spilen, eß khomme gleich auff einen oder mehr, soll so wol der gwünnende, alß der verlierende straffwürdig sin
    1667 SchwyzLB. 99
  • würde ein meister einen gesellen ... an seine arbeit setzen, der grober unehrlicher dinge halber strafwürdig geworden und der meister solches wußte, so soll der meister deswegen strafe geben 1 rthlr.
    1683 Kolz,LütjenbHandw. 115
  • wenn ... ein theil straffwuͤrdig befunden wird, soll von den cramer-meistern demselben die straffe angemeldet werden, und er solche unweigerlich erlegen
    1692 LeipzStO. 195
  • diejenigen, welche die buͤrger zu auswanderungen anreizen..., welche keine erlaubniß zum werben von dem staate erhalten haben, sind besondes strafwuͤrdige subjecte
    1798 Grolman,KrimRWiss. 331
II
von Handlungen, Vorgängen, Sachen: eine Strafe (I) verdienend, unter Strafe gestellt, widerrechtlich
  • [alle wirt werden] vom präses gefragt, ob ... die verflossne jahrzeit über nichts straffwürdiges passirt, es seyge im schwehren, fluchen, rauffen und schlagen
    1405 Schmid,Winterthur 53
  • wo sich aber in den gemelten clöstern ... etwas begebe, dasz durch obergerichte straffwürdig seyn würde, darinn sollen sich gemelter fürsten ... ambtleute ... halten
    1479 QuedlinbUB. II 11
  • und was brodes dieselben beseher ufheben, das sie bedunkt strafwurdig und seins gelts nit wert sei, das sollen sie zerschneiden und den siechen ... geben
    1494 MarburgRQ. I 207
  • alle laster, ... so es nit so gros, so offen und so straffwirdig, das es für das erstmal zestraffen waͤre, doch unerber und ergerlich, [sind] früntlich und mit ernst an den taͤttern zeschaͤllten, zewarnen
    um 1540 BernStR. VI 1 S. 411
  • solche untadt wehre ime von wegen seyner tolheyt und unsinnickeyt nicht strafwirdigk aufzculegen
    um 1550 MagdebSchSpr.(Friese) 245
  • wann aber eyner von straffwirdiger mißthate wegen gefangen, vnnd keyne bürgen vermag darzustellen, ist von noͤten, daß er gefangen bleibe
    1565 Damhouder,Praxis 42r
  • so viel aber vnserer kirchendiener fehl, mangel vnd straffwirdige excess belanget, da woͤllen wir, ... daß dagegen ... straff des hiezu verordenten carceris [fuͤrgenommen werde]
    1569 BrschwLO. I 269
  • wan ihnen [predigere] von gewißen personen oder sonst in gemein sonderbare laster, die straffwurdig seint, kundbar werden, das sie davon nicht wollen in specie ihres eigens gefallens auf der kanzel wort machen, sondern es diesem ihrem superiori erst anmelden
    1596 Osnabrück/Sehling,EvKO. VII 1 S. 293
  • da dann ein oder mehr strafwirdige fäll ... fürkäme, mit welcher erkantnuß richter und urthlsprecher sich etwa nit gern beladen wolten, ... [soll] man auf bewerten universiteten ... rats pflegen ... lassen
    1618 Leiser,Strafgerichtsb. 96
  • alle die fähl, freffel und buessen, auch all ander straaffwürdig sachen ... durch den landtschreiber verzeichnen ... ze lassen
    1654 SGallenRheintalRQ. 374
  • damit aber solche verstattung vor straffwuͤrdig geachtet werden koͤnne, so muß die hohe obrigkeit oder der staat um der buͤrger frevel ... macht gehabt haben, ihnen solches zu verwehren
    1691 Pufendorf,Sittenlehre 582
  • mögen sie, wann zwischen ihnen zwiespalt, so ihren glauben betrifft, entsteht, solchen ihrem rabiner übergeben, was aber außer diesem strafwürdiges paßiert, ... davon bleibt der herrschaft die straf vorbehalten
    1719 Miedel,JudenMemmingen 59
  • [was] in dem dorf K. strafwürdiges in und außer der gemein vorgehet, das verbüßet die herrschaft W.
    18. Jh. FrkBl. 12 (1960) 34
  • ihr werdet ... unsere landesvaͤterliche absicht, welche einerseits die befoͤrderung der wahren gottesverehrung und andacht, andererseits aber die verhuͤtung der ausschweifungen ... zum zweck hat, nicht laͤnger verkennen und euch durch einen irrigen und strafwuͤrdigen religionseifer zur uebertretung des gesezes verleiten lassen
    1803 Reyscher,Ges. X 52
  • sollen an grastaͤgen die forstknechte ... darauf acht haben, daß nichts strafwuͤrdiges vorgehe
    1815 WirtRealIndex II 194
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