Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafwürdigkeit
Artikel davor:
Strafvermeidung
Strafverordnung
Strafvollstreckung
Strafwachs
Strafwandel
Strafwein
strafweise
Strafweise
Strafwort
strafwürdig
Strafwürdigkeit
, f.
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(Umfang, Intensität der) Notwendigkeit, Gebotenheit (jn. wegen etw.) zu bestrafen, ua. wegen der jeweiligen Schwere der Rechtsverletzung; Erfordernis der Bestrafung
- es werden aber angeregte geschworne by iren eyden sich zu verhalten wüssen, die sach der strafwirdigkeit nach einem castlanen zu offnen1656 Niedersimmental 127Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- keine steken, sondern allein ruthen sollen in der schule gebraucht, die kinder ... von ihren vergehungen und strafwuͤrdigkeit gruͤndlich uͤberzeugt werden1768 SammlBadDurlach I 276Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [impetrat wendet] den abgang des doli und der straffwürdigkeit seiner handlungen ein1785 ZSchwabNeuburg 43 (1917) 99
- ohne daß der von der strafwuͤrdigkeit nicht uͤberzeugte richter gefahr laͤuft, einen unschuldigen zu strafen1798 Grolman,KrimRWiss. 215Faksimile (ca. 206 KB)
- auch sollen die polizeybedienten und uͤbrigen eingesessenen einer commune, welche mit dergleichen leuten [solchem fremden gesindel] zusammen gehalten und deren anwesenheit der obrigkeit verheimlichet haben moͤchten, ... nach dem grade ihrer strafwuͤrdigkeit mit nachdruͤcklicher geld-, gefaͤngniß- oder zuchthausstrafe ... belegt werden1806 v.Berg,PolR. VI 1 S. 788
Artikel danach:
Strafzehrung
Strafzeichen
Strafzeit
Strafzins
Strafzucht
Strafzusatz
stragieren
stragiers
(Stragiersgut)