Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafzins

Strafzins

, m.

wegen Leistungsverzugs fälliger Zins
  • die ursachen, aus welchen die usuræ entstehen, sind ... das gedinge und verzug, des vergleichs halber heißen sie usuræ compensatoriæ, vergeltungs-zinsen, des verzugs halber aber punitoriæ, strafzinsen 
    1678 Stieler,Advokat I 445
  • straff-zinsen, welche gleichsam zur geld-straff dem verzoͤgerlichen, und dem geschlossenen contract .... nicht nachkommenden debitori aufgelegt werden
    1721 KlugeBeamte IV 193