Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafzins
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, m.
wegen Leistungsverzugs fälliger Zins
- die ursachen, aus welchen die usuræ entstehen, sind ... das gedinge und verzug, des vergleichs halber heißen sie usuræ compensatoriæ, vergeltungs-zinsen, des verzugs halber aber punitoriæ, strafzinsen1678 Stieler,Advokat I 445
- straff-zinsen, welche gleichsam zur geld-straff dem verzoͤgerlichen, und dem geschlossenen contract .... nicht nachkommenden debitori aufgelegt werden1721 KlugeBeamte IV 193Faksimile - in Google Books
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