Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafzucht

Strafzucht

, f.

disziplinierende Maßnahme
  • also offt die jhenigen, so die priester ... beklagen, souerr sie nach erkannter sachen überwunden werden, das sie dieselben one billiche vrsach ... angeklopfft hetten, das sie jnen alle rechtmaͤssige außgaben ... zůbekehren gehalten sollen werden, damit sie doch auß sorg diser rechtmaͤssigisten straffzucht ... sich gewonen innzehalten
    1566 Pegius,CodJust. 58r