Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Strandbauer

1Strandbauer

, m.

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nahe dem Strand wohnender Landmann, dem ua. die Hilfe für strandende Schiffe und das Bernsteinsammeln obliegt
  • hadde de holsteschen fursten ok itliche dusent strantburen und vele borgere
    um 1563 OldecopChr. 454
  • abgaben der ... ebauen oder lostreiber und strandbauern zum unterhalt der kirchen und pastoren
    1567 Arbusow,LivlBR. 136
  • die strantpauren in Churland sollen an fischwerck und gelde ihre kirchen gerechtigkeit jerlich ablegen
    1570 Kurland/Sehling,EvKO. V 56
  • der strand-bauren eyd: ich N.N. gelobe, ... auf dem strand auch boͤrnstein, wetter und winde gute aufacht zu haben, den boͤrnstein ... mit kescher zu schoͤpffen und zu lesen
    1644 CCPrut. III 314
  • von den strand-bauern, die weit von den kirchen sind abgelegen, daß nehmlich drey bis vier wochen vorher muß von der kanzel ab verkuͤndigt werden, wenn sie ... zum abendmahl des herrn sollen angenommen werden
    1691 SammlLivlLR. II 1655
  • wegen der strandreuter, cammerknechte, fischer und strandbauren ... soll es, was den boͤrnstein ... betrift, bei denen bereits emanirten verordnungen ... sein bewenden haben
    1728 WestpreußPR. II 15
unter Ausschluss der Schreibform(en):