Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strandbediente

Strandbediente

, m.

Amtsträger oder Bediensteter im Strandwesen 
  • [daß niemand] an den strand gelassen werden solle, er habe denn ... ein schrifftliches attestatum erhalten, welches er folgends den strand-bedienten auf begehren zu produciren [hat]
    1676 CCPrut. III 319
  • sollen obbemelte strand-bediente ... sich lediglich nach vorschrifft gegenwaͤrtiger strandungs-ordnung verhalten
    1728 PreußSeeR. Beil. S. 106