Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strandbereiter

Strandbereiter

, m.

wie Strandreiter 
  • [daß wer am strande was zu thun oder zu sehen haͤtte] zuvorn bey unserm boͤrnstein-meister sich angebe, welcher ihm ... einen strandbereiter zu ordnen, der bey ihm ... auffwarten sol
    1644 CCPrut. III 313
  • auf der naͤhrung jenseit dem pillauischen tieff wohnet ein strandt-bereuter, hat seinen berit bis zum alten tieff
    nach 1649 CCPrut. III 325