Strandgeld, n.
Strandgeld, n.
I
eine Hafenakzise auf eingeführte Waren
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dasjenige, so vor obgedachte hospitalien am strande oder sonsten in Rostock gekauft und gebraucht wird, [soll] von allen ziesen und strandgeld zu ewigen zeiten frei sein1584 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 297 Faksimile
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concession-briefes zu einnehmung der accisen und strand-gelder1674 Westphalen,Mon. IV 1234 Faksimile
II
Gebühr für das Bergen von Strandgut (I)
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[kameral-beamte duͤrfen] keine weitere gebuͤhren berechnen fuͤr die erhebung der an sie abgelieferten strandgelder1806 v.Berg,PolR. V 238 Faksimile