Strandgeld, n.

I eine Hafenakzise auf eingeführte Waren
  • dasjenige, so vor obgedachte hospitalien am strande oder sonsten in Rostock gekauft und gebraucht wird, [soll] von allen ziesen und strandgeld zu ewigen zeiten frei sein
    1584 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 297 Faksimile
  • concession-briefes zu einnehmung der accisen und strand-gelder
    1674 Westphalen,Mon. IV 1234 Faksimile
II Gebühr für das Bergen von Strandgut (I)
  • [kameral-beamte duͤrfen] keine weitere gebuͤhren berechnen fuͤr die erhebung der an sie abgelieferten strandgelder
    1806 v.Berg,PolR. V 238 Faksimile