Strandkauf, m.

wie Strandhandel
  • wegen des land- und strandkauffs seynd vor diesem unterschiedliche verbotten von sehl. k.m. außgegangen
    1634 RevalStR. II 222 Faksimile
  • so viel das fisch-marckt betrifft, so koͤnte daßelbe ein mittel und expedient seyn, den strand-kauff in Ehstland abzuschaffen ... und den handel ... dadurch verhoffentlich auff Reval divertiret und gewendet werden
    1643 RevalStR. II 240 Faksimile