Strandreiter, m.
Strandreiter, m.
berittener Strandknecht, der ua. die ¹Strandbauern beaufsichtigt
bdv.:
Strandbereiter
vgl.
Strandreitereid
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soll dem bornsteinmeister und seinen unterhabenden strandtreutern des orts nachgelassen sein, dieselbe [umbstreicher] ... gefänglich annehmen ... zu lassen1630 AltpreußMschr. 36 (1899) 137
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es soll auch der boͤrnstein-verwalter und alle strand-reuter auf alle feuer-zeichen ... achtung geben1693 CCPrut. III 328 Faksimile
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[daß denen von uns] zu bestellenden strand-reutern ... die ... haͤlfte der confiscirten wahren in continenti zugetheilet ... werde1706 NStaatsbMag. I 592 Faksimile
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wegen der strandreuter ... wie auch wegen derer uͤbrigen in den boͤrnstein- und fischerordnungen begriffenen bedienten1728 PreußStrandungsO. I 1
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[daß am seestrande] ein todter körper gefunden worden, der aber, weil er schon stark in der verwesung gewesen, an gedachtem strande durch den strandreuter W. begraben werden müßen1778 Beck,DanzigerNehrung 199
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der strandreuter: ... ein verpflichteter obrigkeitlicher bedienter zu pferde, welcher die aufsicht über den strand hat. dergleichen strandreuter [haben] ... acht ... daß niemand den am strande ausgeworfenen bernstein aufsammele1780 Adelung IV 801 Faksimile
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befugnis des landesherrn, die schifbruͤchige guͤter und sachen ... durch ... strandreuter zu bergen1785 Fischer,KamPolR. III 37 Faksimile
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allen paßschreibern, land- und strandreitern ist dabey aufgebunden, aufs sorgfaͤltigste zu wachen, daß solche [verda*chtige] leute sich nicht ins land einschleichen1786 Gadebusch,Staatskunde I 308 Faksimile
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zur erhebung der koͤnigl. gefaͤlle aus dem gebrauche der regalien sind angestellet: ... auf dem platten lande sechs strandreuter, wovon ein jeder einen angewiesenen beritt laͤngst dem seestrande und den ufern der fluͤsse wahrzunehmen hat1788 Gadebusch,Staatskunde II 346 Faksimile