Strandsache, f.

den Strand (I) betreffende (rechtliche) Angelegenheit
  • sollen weder officirer noch soldaten, weniger auch die beambten in den strand-aembtern ... mit den strand-sachen oder gestrandten guͤtern ... nichts zu thun haben
    1693 CCPrut. III 328 Faksimile
  • [da] die strandsachen theils ... von dem foro der regierung ... abgezogen, theils aber an die ... krieges- und domänenkammer ... verwiesen worden ... so haben sich ... viele unordnungen eingeschlichen
    1745 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 849
  • den beykommenden hebungsbeamten [obliegt] die weitere behandlung der strandsachen
    1806 v.Berg,PolR. V 229 Faksimile