Strandsache, f.
Strandsache, f.
den Strand (I) betreffende (rechtliche) Angelegenheit
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sollen weder officirer noch soldaten, weniger auch die beambten in den strand-aembtern ... mit den strand-sachen oder gestrandten guͤtern ... nichts zu thun haben1693 CCPrut. III 328 Faksimile
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[da] die strandsachen theils ... von dem foro der regierung ... abgezogen, theils aber an die ... krieges- und domänenkammer ... verwiesen worden ... so haben sich ... viele unordnungen eingeschlichen1745 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 849
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den beykommenden hebungsbeamten [obliegt] die weitere behandlung der strandsachen1806 v.Berg,PolR. V 229 Faksimile