Strandverwalter, m.

höherer Beamter, dem die Strandaufsicht obliegt
bdv.: Strandvogt
  • [wer an den strand gelassen wird, hat] nach verrichtung seiner geschaͤffte wiederumb einen schein seines verhaltens vom strand-verwalter zuruͤck zu bringen
    1676 CCPrut. III 319 Faksimile
  • strandverwalter: ... in Preußen ein obrigkeitlicher beamter, welcher die einkünfte von dem am strande gesammelten bernsteine berechnet und verwaltet
    1801 Adelung² IV 422 Faksimile