Strandverwalter, m.
Strandverwalter, m.
höherer Beamter, dem die Strandaufsicht obliegt
bdv.:
Strandvogt
vgl.
Strandbediente
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[wer an den strand gelassen wird, hat] nach verrichtung seiner geschaͤffte wiederumb einen schein seines verhaltens vom strand-verwalter zuruͤck zu bringen1676 CCPrut. III 319 Faksimile
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strandverwalter: ... in Preußen ein obrigkeitlicher beamter, welcher die einkünfte von dem am strande gesammelten bernsteine berechnet und verwaltet1801 Adelung² IV 422 Faksimile