Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strauchholz
Artikel davor:
straucheln
1strauchen
2strauchen
3(strauchen)
4strauchen
5strauchen
Straucherei
Strauchgänger
(Strauchgut)
Strauchhahn
Strauchholz
, n.
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Reisig, (gehauenes) Buschwerk, Unterholz
bdv.:
1Strauch (I)
- vor en schok bunde strukholtes enen pennink [Zoll]1348 LünebUB. I 261Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie ihnen [bauern] denn auch untersaget seyn will, das auf ihren wiesen und feldern erwachsene strauchholtz sich anzumaßen1718 Lehmann,NLausBauern 108
- weil dergleichen graben [zu beyden seiten der straßen] in schlechten sumpfigten boden von keinem bestand sind, wenn die dossirung desselben nicht befestigt wird, so muͤssen an beyden seiten desselben flechtzaͤune von strauchholz angelegt werden1796 NCCPruss. X 327Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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