Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strauchmörder

Strauchmörder

, m.

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(mordender) Strauchdieb 
  • wanne unser gn.h. einen struichmorder solle lassen richten, den soll man mit dem rade richten
    14. Jh.? Eifel/GrW. VI 628