Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strauchreiten

Strauchreiten

, n.

(berittene) Strauchdieberei 
  • [wuͤrde jemands sich] geluͤsten lassen, oberwehntes hochstraffwuͤrdiges strauchreiten, rauben ... seine hanthierung sein zulassen, ... das sie dadurch, ... dofern sie vom adel, ihres adelichen standes ... wie auch aller seiner lehn ... verlustig gemacht haben, auch mit dem rade vom leben zum tode ... gebracht werden sollen
    1612 CCMarch. II 3 Sp. 10