Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Straußei

Straußei

, n.

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Ei eines 2Straußen; ua. als Handelsware
  • so habe ich die kirche alzo funden: ... 1 strusey mit heiligethum
    1411 DOrdGrÄmterb. 564
  • kommen in die handlung die ausgeleerten strauseyer fuͤr die sammler der naturaliencabinette
    1801 Ludovici,KfmLex.3 VI 863