Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strebkatze
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, f.
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I
Strebkatzen ziehen (auf best. Weise) tauziehen, als Wettkampf, Spiel; übtr.: eine Auseinandersetzung, Streit haben
- mit rath und gemeine der stadt Wuͤrtzburg hat er [bischoff] die strebkatzen ziehen muͤßen und viel spann gehabtum 1580 J.P.v. Ludewig, Geschicht-Schreiber von Wirtzburg (Frankfurt 1713) 961
- es sind gar viel mehr vngleiche ehen, darinnen man der strebkatzen zeucht, vnd zwietracht mehr stad hat denn die sich freundlich gegen einander verhalten1586 Mathesius,Syrach I 161v
- mit rauffen, schlagen und kratzen / zogen wir [Eheleute] die strebkatzen16. Jh. BiblLitV. 115 S. 226
II
streitende Person
- streve-katten: widersetzliche leute1755 Richey,IdHamb. 294
- strevekatt: widersetzliches frauenzimmer1806 Schütze,HolstId. IV 210
III
ein Belagerungsgerät
- mit wagenburgen, buhssen grosz, / strebkatzen, igeln, schirm, geschossnach 1471 Beheim,RChr. 40
IV
Bez. für verschiedene Münzen
- kam van sinen eigen muntemeister M.P. her, dat de strevekatten, wo de stede de dubbelschilling noͤmeden, geschlagen1612? Neocorus,Ditm. II 402
- streve-katte ... eine gattung mecklenburgischer und pommerscher muͤnze, welche auf der einen seite den wendischen greif in einer straͤubenden stellung zeige1770 BremWB. IV 1063Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
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