Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streich
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, m.
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I
Schlag, Hieb; auch die hierdurch verursachte Verletzung; trockener bzw. nasser Streich Hieb, der eine unblutige bzw. blutende Wunde verursacht, auch die Wunde selbst
bdv.:
Strich (IV)
vgl.
naß (II 2),
Staupbesen
- so sich zween miteinander schlagen mit trukkenen streichen, so frevelt ie einer umb ... 3 lb.14./15. Jh. Neckargemünd 607Faksimile (ca. 69 KB)
- soll ouch unser vogt ... richten ... umb wundaten, umb streich, umb messer1413 ArchBern 25 (1920) 232
- drocken streiche vnd scheltworth steht in deß gerichts strafnach 1485 PfälzW. I 223
- wer den andern schlecht mit truken straichen an gewafnet hand, das er blutrunsig wird, der ist dem gerichte vervallen 1 lib. pf.1496 FreibDiözArch. 23 (1893) 295Faksimile - in Google Books
- waͤr ..., das dekeiner von R. den andern frevelti mit worten, mit streichen oder mit stichen, mag das verricht werden des selben tages vor den vieren15. Jh. ZürichOffn. I 117Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- so einer in einer rechten bewisen notwerh wider seinen willen einen vnschuldigen mit stichen, streychen, würffen ... entleybet hat, der ist auch von peynlicher straff entschuldigt1507 BambHGO. Art. 171
- umb notzwang: beuelhen ... einen pfal auff sein prust ... zů setzen, darauff die beleidigt person ... des ersten drey streich ... thůn moͤgLayensp. 1510 Bl. 92vFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schlechte fliesende wunden, die nicht gemeiselt und beinschrot wären, sollen durch ein capitul und die ihren gestrafft werden, wie auch die trocknen streiche, die nicht gemeiselt werden, oder von solch streich wegen jemand mit tod nicht abgieng1511 ZRG. 3 (1864) 158Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wo mehr dann einer ... geschlagen hetten, ist das man erkent oder sicht auß welches streych er gestorben sei, der ist schuldig als ob er getoͤdt hab1536 Gobler,GerProz. 85rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [ein schulmeister sol] die jungen, so unfleiß und bößheit halben strefflich befunden, ... bescheidenlich mit glimpflichen worten und, do die nicht verfenglich oder erschließlich, mit der ruten straffen ..., dabey alle ungebürliche streich als zu dem haupt ... vermeidenWolfenbüttelKO.(1569) 239Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- so einer denn andern mit gewährter oder gewaffneter hand ohne streich überlauft, ist ... zehen schiling zu erlegen schuldig1572 AdelsheimStR. 667Faksimile (ca. 60 KB)
- wann ein lehens-herr ... seinen ... beneficiaten mit gefaͤhrlichen straichen bößlich und freventlich am leib verletzt ..., so hat er damit die lehenschafft verwuͤrcket1679 TractIurIncorp. I 23Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wo aber einer frävenlich ein wer iber ain auszuckt, so ist er ... dem herrn 60 ₰. tuet er aber ein naßen streich, so ist er dem herrn verfallen 1 fl.17. Jh. Steiermark/ÖW. X 134Faksimile (ca. 46 KB)
- dasz ... mit 50 straichen offentlich bestraffet werden, welche offentlich sich des tobackrauchen nicht enthalten1734 MHungJurHist. V 2 S. 458
- [streit bei dem gelag:] so soll der jenige, welcher den ersten streich odter schlag, so gering er auch fallen mögte, das gantze gelag ... bezahlen1735 RheingauLändlRQ. 279
- [der alte Galgen wurde abgerissen und ein neuer errichtet,] nachdem tags zuvor alle handwerkslüth, die den hammer brauchen, unter anfürung ... der zunftmaisteren mit 2 trommelschlagern sich dahin verfüoget, vnd den galgen vmgehen, jeder demselben einen straich versezet1737 SchweizArchVk. 13 (1909) 210
- [wer im arbeits-]hause etwas entwendet, soll das erstemal ... mit 10 peitschen-schlägen und das andere mal mit 20 streichen gestrafet ... werden1751 Krüger,PreußManufakt. 610
- daß zu einem mahl ein zuchtmeister [den züchtlingen nicht] mehr als 3 oder 4 streiche aus eigener macht zu geben befügt seyn solle1783 BernStR. VII 1 S. 496Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 40 streiche wuͤrde ich ... mit einer einer arbeits-strafe von 9-12 wochen vergleichen1798 Grolman,KrimRWiss. 81Faksimile (ca. 215 KB)
II
Schwertstreich; Enthauptung mit dem Schwert (I), als Todesstrafe
- als er sinen mantel von sich gelegt und er nun zum strych bereitet ward1612 v.Tscharner,TodesstrBern 52
- da auch dem scharffrichter in vollziehung der execution der streich mißlunge ... so solle nichts desto weniger ... das gesprochene urtheil wuͤrcklich vollzogen werdenNÖLGO. 1656(CAustr.) I 51Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [Scharfrichterlohn:] so ein persohn mit dem schwerdt gerichtet wird, darfür und von dem streich 20 kr.1693 Schuhmann,Scharfrichter 138
- [Scharfrichterrechnung:] für den straich 20 kreuzer1711 Tulaszewski,FlNBayr. 157
- der annoch hell aufschreyenten maleficantin den kopf auf einen straich abgeschlagen1719 Schuhmann,Scharfrichter 60
III
Schlag (einer Glocke)
- unser trometter ... sond schwerren: ... die gantz nacht all streich der zyttglogg mit der trometten melden, solbald die glogg gschlagen hett all stundAnf. 16. Jh. LuzernSTQ. IV 177Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- do hat man angefangen an die sturm glock zu schlagen vff iij oder iiij strechlein1525 RappoltstBauernkr. 390
IV
von Münzen: Abstrich auf dem Streichstein zur Prüfung des Edelmetallgehalts
bdv.:
Streiche (III),
Strich (VII)
vgl.
Strichprobe
- dass alle güldene und silberne müntze ... von streich, nadel, korn, schrot ... und gewicht obgemeldter ... müntz-ordnung gemass ... seyn1569 Westphalen,Mon. I 938Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
V
Griff, Greifen
- wan der [Brot-]deickh geschossen ist, so soll die frauw ein streich thun mit jeglicher hand in ihr gefäß, und was da überpleibt uf der beuten, das ist des beckers1590 ArchHessG.2 3 (1904) 139
VI
bei einer Versteigerung: Gebot
bdv.:
Strich (IX)
vgl.
Aufstreich,
streichen (II)
- mit der subhastation wird ... dergestalten fürgefahren, daß ... ein licht zum aufstreich aufgesteckt, die anwesenden zu selbigem animiert, so lange solches, das licht brennt, die geschehenden aufstreiche in dem führenden protokoll fleißig notiert und der zehnten demjenigen, der bei verlöschung des lichtes den letzten streich getan, auf ratifikation des rats zugesagt1752 RottweilKasten. 15
VII
militärischer Schlag, Angriff
- justam belli causam, das ist eine schwer- und solche beleidigung ..., welche entweder schon wuͤrklich geschehen oder ... in fieri ist, massen man den ersten streich zu erwarten niemand zumuthen kann1770 Kreittmayr,StaatsR. 35Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
VIII
Gebiet, Landstrich, Landstück
bdv.:
Streifen (I),
Strich (III)
- die stat und streich umb Stolp zu visitieren1535 PommVis. I 2
- die pfarkirch ... sol ... den streich, andeil odder caspel der stat ... behalten1535 PommVis. I 48
- wenn jemand güter hat, die an die allment stossen, so soll man ihm bei vierzehen klaftern nicht zu seinen zäunen hauen noch rieden, sondern dieser streich soll im bann liegen1796 Obersimmental(BernRQ.) 236Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
IX
schädigende Handlung, Täuschung; auch: Zwietracht
- sindt spottreden gar nit zuuͤben, dann die ... mehren zwischen feinden haß vnd geberen streych1568 Zwengel 1vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- vielen rechnungsunrichtigkeiten, mängeln, eigennützlichkeiten und anderen in denen rechnungen vorgefundenen streichen und betrügereienEnde 18. Jh. Flurschütz,Würzb. 78
XI
Glätten (von Leder)
vgl.
streichen (X)
- wölher gerwer oder schuochmacher oder wer leder hie zuo S. fail haut, der soll kain strych nitt thuon an kainem leder1538 SaulgauStat. 44
Artikel danach:
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Streichbaum
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(Streiche)
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streichen
Streichen
Streichende
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