Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streichbrett
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, n.
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in der Fischerei: Brett zum Umleiten der Fische
- streichbretter, stachelkolben oder hacken, dardurch das geleiche gar verwuͤstet wird, [sollen] in allen zinß- vnd gemeinen wassern gaͤntzlich verbotten seyn1657 HessSamml. II 444Faksimile (ca. 311 KB)