Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streichbrett

Streichbrett

, n.

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in der Fischerei: Brett zum Umleiten der Fische
  • streichbretter, stachelkolben oder hacken, dardurch das geleiche gar verwuͤstet wird, [sollen] in allen zinß- vnd gemeinen wassern gaͤntzlich verbotten seyn
    1657 HessSamml. II 444
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