Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streichgaden

Streichgaden

, m.

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Amtsstube der Streicher (I) 
  • wer sich der ehlen gebraucht, [soll] nicht allein richtige ehlen halten, sondern auch dieselbe den cammerwaͤchtern im streichgaden beym rathhause zum beschauen bringen
    1641 Weingarten,Fasc. I 2 S. 415
  • [Kleiderordnung] ausgeruffen, ingleichen auf tafeln an der wache und an den streichgaden angehangen
    um 1784 ScrRSiles. III 201
  • am kaufhause zwischen den beiden türen das kleine stüblein , oder der streichgaden gebauet
    um 1784 ScrRSiles. III 260