Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streichgaden
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(Streichereimeister)
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Streichfaß
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, m.
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Amtsstube der Streicher (I)
- wer sich der ehlen gebraucht, [soll] nicht allein richtige ehlen halten, sondern auch dieselbe den cammerwaͤchtern im streichgaden beym rathhause zum beschauen bringen1641 Weingarten,Fasc. I 2 S. 415
- [Kleiderordnung] ausgeruffen, ingleichen auf tafeln an der wache und an den streichgaden angehangenum 1784 ScrRSiles. III 201
- am kaufhause zwischen den beiden türen das kleine stüblein , oder der streichgaden gebauetum 1784 ScrRSiles. III 260