Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streichknecht

Streichknecht

, m.

Arbeiter in einer Saline, der für das Abmessen und Abfüllen des Salzes zuständig ist
  • daß fuͤhrohin ein jeder sieder ... verbunden seyn soll, einem streich-knecht woͤchentlich fuͤr seine belohnung 1 fl. 15 ß, sechs mas wein ... zu reichen
    HaalO. (1683) Art. 37 u.ö.
  • mit der belohnung, besoldung, verehrung und mahlgeldern der sieder- und streich-knecht [wird] eine grosse ungleichheit gehalten
    HaalO. (1683) Art. 32