Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streichknecht
Artikel davor:
(Streichereimeister)
Streicherin
Streichfaß
Streichfrevel
Streichgaden
Streichgarn
Streichgeld
Streichhamen
Streichheller
Streichholz
Streichknecht
, m.
Arbeiter in einer Saline, der für das Abmessen und Abfüllen des Salzes zuständig ist
vgl.
Siederknecht
- daß fuͤhrohin ein jeder sieder ... verbunden seyn soll, einem streich-knecht woͤchentlich fuͤr seine belohnung 1 fl. 15 ß, sechs mas wein ... zu reichenHaalO. (1683) Art. 37 u.ö.
- mit der belohnung, besoldung, verehrung und mahlgeldern der sieder- und streich-knecht [wird] eine grosse ungleichheit gehaltenHaalO. (1683) Art. 32