Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Streife

2Streife

, f., 2Streif, m.


I Patrouille, zur Kontrolle und Wache durchgeführter Rundgang; gezielte Suche, Fahndung, Verfolgung
  • als der streif wegen der zigeüner und anderen herrenlohs gesindtlein vorgenohmen
    1670 Kramer,BaBüUfrk. 44
  • wie dann alle unterthanen bei swerester straff schuldig und verbunden sein, bei denen straifen auf zigeiner, vaganten oder ausgerissne soldaten sich gebrauchen zu lassen
    17. Jh.? Tirol/ÖW. II 46
  • ein jedweder, der zu einem bettel-straiffer bestellt und angenommen wird, soll an aÿdesstatt angeloben und versprechen, daß er alle tag ... der straiff mit allen ernst und fleiß, bis in die nacht umb 1 uhr ... abwarte
    1725 Wüst,Policey VII 595
  • [Übschr.:] daß bei einer verspuͤhrenden diebs-rotte streife anzustellen
    1774 SammlBadDurlach II 128
  • streifen auf liederliche und schaͤdlich leute sollen in der stille und unvermuthet mit gesammter hand vorgenommen ... werden
    1788 RepStaatsVerwBaiern VI 246
  • [den aemtern liegt ob:] die sorge fuͤr die beifahung verdaͤchtiger personen, besonders der vaganten und jauner, und fuͤr ihre bestrafung; die zu diesem ende noͤthige oͤftere anordnung von streifen und visitationen
    1809 SammlBadStBl. I 125
II wie Streifzug 
  • damit ... die taͤglichen straiff, auch verderbung vnd verherung der prouiandtkasten inn Nider Osterreich vnnd Mherern, als viel müglich verhüt werden ... moͤchten
    RAbsch. 1542(Speyer) Art. 7
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