Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): streifeln

streifeln

, v.

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wie 2streifen (II) 
  • die in gemein verbohtene dieberey gehet sonst in waͤlden noch viel vnrichtigkeit vor mit heimblichen abhawen, aufflesen, laub streiffeln, abschehlen der baͤume zu bast vnd lohe
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 217
  • wer das recht hat, das laub zu streifeln, der kan sich auch die tannzapfen zueignen
    1785 Fischer,KamPolR. II 83