Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1streifen

I mit (andersfarbigen) Streifen (II) mustern, mit Streifen (anderer Farbe oder anderer Stoffe) durchsetzen; von Kleidungsstücken: aus gestreiftem Stoff bestehen, mit Streifenbesatz versehen sein
II von Tuch: streifig, unregelmäßig sein; aufgrund eines Färbe- oder Webfehlers oder der Verwendung minderwertigen Garns