Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streifgarn
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2Streife
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1streifen
2streifen
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Streifer
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, n.
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wie Streichgarn
- es beschëche iren fischern vil yntrags ... mit den str[eifgarn]en, streifbëren und storbëren1500 SchweizId. II 424Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- mit den straͤff garnen oder toͤtschen [soll] ... niemant vischen1585 AppenzRQ. I 214Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- duͤrfen zur laichzeit ... die fische ... vielweniger mit dem streif- oder sezgarn gefangen werden1785 Fischer,KamPolR. III 123Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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