Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streifung

Streifung

, f.

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I wie 2Streife (I) 
  • wie sich ein burger in rumorn zur straiffung gebrauchen lassen soll
    1691 Wüst,Policey III 352
  • es stehet ... einem jeden loͤbl. stand frey, sich der bey ihnen ligenden miliz zu ross und fuss, zu ... streiffungen zu sauberhaltung der strassen ... zu bedienen
    1698 Moser,StaatsR. 30 S. 272
  • streif- und reinhaltung der strassen [verabfolget] gegen die gewoͤhnliche ... gebuͤhren, doch bey streif- und arretirung derer delinquenten, welche die unkosten nicht bezahlen koͤnnen, unetgeltlich
    1769 Cramer,Neb. 93 S. 99
  • streifungen in schwereren peinlichen faͤllen gehoͤren zur centgerichtbarkeit
    1790 Thomas,FuldPrR. III 217
II wie Streifzug 
  • von streiffung der gardenden knecht
    RTA.RV. 1566 S. 863
  • andere, die vom lande in die stad für dieser streiffung geflogen waren
    1592 DWB. X 3 Sp. 1296
III Betätigung als Streichkrämer 
  • es solle ... alle frömbde und heimbsche hußierer und durch das landt streichende krämer von solcher ußert besagten märkten durch daß land gebrauchender streiff- und hußierung ab-... geschaffet und von dem hußieren abgehalten werden
    1672 ZürichZftG. II 651