Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streifzug

Streifzug

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
milit. Überfall oder Einfall (in ein Land) zum Zweck der Plünderung; Durchzug plündernder, raubender Truppen
  • das er sich weder mit seinem hoͤr noch straiffzuͤgen vnd sonderlich in frembde landt zu ziehen nicht einlasse
    Kleglich Ansuchen der fünff Niderösterr. Lande (1539) c 2v
  • so ist doch wieder alle zusag ... befunden, daß gedachter gemeiner ... friedtstandt ... gebrochen, in dem er vnder demselben nit allein ... vnsere cron Hungarn, sonder auch andere anreinende christliche ditiones vnnd landt mit vielen streiff zuͤgen vnd einfaͤllen ... feindtlich vnd grimmig angegriffen
    RAbsch. 1594 Art. 1
  • streyff-zuͤgen, pluͤndern oder dergleichen molestationen und trangsaln wider diesen unsern kayserlichen handhab, schutz, schirm und salvaguardia
    1623 Lünig,RA. VII 5 S. 239
  • dieweil dann durch diese unsere ordnung die streiffzuͤg und der feind fuͤrnehmen vermittels goͤttlicher gnaden ... abgewendt
    1663 CAustr. I 277