Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): streitbar
Artikel davor:
Streifgarn
Streifgernleine
streiflicht
Streifrotte
Streifsteuer
(Streifte)
Streifung
Streifzug
Streit
Streitaxt
streitbar
, adj., strittbar, adj.
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I
zum Kampf gerüstet, wehrhaft, kampfbereit
- ein wol gezieretez her / unde ein strîtbêre scharum 1200 AlbrechtHalb.(Bartsch) 63
- Karolus ordnet im guets streitpars volks anderhalb hunderttausent man, wol gerüst1478/81 Füetrer 110
- die welcke ... te Vlaenderen waert quam, met LXXII duyzent strijbare mannen al zo wel te peerde als te voet2. Hälfte 16. Jh. Despars I 176
- das eingenommene gegen einem streitbaren feinde behaupten, erfordert ein rechtschaffenes kriegs- und regiments-haupt1689 Valvasor,Krain IV 2 S. 196Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
II
umstritten; Anlass zum Streit (IV) gebend
bdv.:
spänig (I)
- were aber das streitbar gůt oder die verlustig person frembdem gericht ... vnderworffen, sollen alßdann jr ... bitbrieff erkant vnd zůgeben vergündt werdenMainzHofGO. 1516/21 E iijrVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- die lanndt grenze zwischenn unnserm ... hernn .. vnnd dem bischoff vonn Mentz ... ist ann allenn ortten streittbar1579 AllendorfSalb. 1579 S. 14v
- was die in streitbahren sachen erkennen und anzeigen, das soll von uns sämptlich angenohmen ... werden und soll vor gerechtigkeit und erkenntnis der streitbahren sachen ein malter haber gegeben werden1581 NrhAnn. 75 (1903) 81
- beschreibung der stritparen und unstritbaren greniz des gerichts R.1582? Strnadt,Grenzbeschr. 358
- was bey jeder verreinung ... streitbares fuͤrfaͤllet, ... wenn es die landes- ampt- oder gerichts-grentzen betrifft, [dass solches] durch die beampte oder jedes orts gerichts-halter ... niedergeschrieben werde1666 GothaLO. II 3 Tit. 25Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß ein zeitlicher besitzer des meierhofs ... streitbahre und civil-schuldsachen untersuchet und dijudicirt1706 JbOldenb. 17 (1909) 218Faksimile - digitalisiert von der Landesbibliothek Oldenburg - digitalisiert von der Landesbibliothek Oldenburg
- und so etwas streitbares geklagt würde, solle man dem rechten beystand geben1764 SGallenOffn. I 70Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
im Streit (IV) befindlich
bdv.:
spänig (II)
- sollen sich richter vnd scheffen teglicher gemeinschafft vnd vnderhaltung deren streitbaren parthien enteusserenJülichRef. 1555 S. 37Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- nachdem für beschwerlich vnd verdechtlich geacht, das die streitbare parthien jder einen vß den mannen van lehen, welche vber die sach darumb die rechtfertigung angestalt, auch recht vnd vrtheill vßsprechen helffen, zu einem fürsprecher erwelet1555 JülichLehenGO. 141Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit